INFORMATIONEN FÜR VERANSTALTER VON MOToRSPORTBEWERBEN

 


Wir machen Ihnen die Bahn frei, um selbst Veranstalter zu werden und Ihre Veranstaltungen sicher und gemäß aller notwendigen Vorgaben abzuwickeln.
Wenn Sie bereits Veranstalter sind, finden Sie auf diesen Seiten alle Informationen auf einen Blick.


Umsetzung einer Motorsportveranstaltung

Wenn Sie die Organistation bzw. Durchführung einer Motorsport Veranstaltung in Österreich planen, nehmen Sie bitte zum ehestmöglichen Zeitpunkt mit dem Team des AMF-Sekretariates Kontakt auf um Ihre geplante Veranstaltung abzuklären (Status, Disziplin, Reglement, vorgesehene Teilnehmer, etc. ).
Wir beraten Sie über sportrechtlich- und sicherheitstechnische Möglichkeiten und besprechen mit Ihnen gerne die weitere Vorgehensweise und Ihre Möglichkeiten.

  • RaceCard Bestimmungen
  • RaceCard Blätter
  • Bewerbe
  • Information
  • Ausschreibungen
  • Regelments
  • Bedingungen
  • Deckungssummen
  • Prämien
  • Antragsformular
  • AMF-Bestimmungen
  • Arzt / Feuerwehr
  • Bahnlizenzen
  • AMF-Strecken

Allgemeine Veranstalter Bedingungen für AMF-Veranstalter

 
1. BEZEICHNUNGEN DER RISIKEN: Ich (wir), der (die) Unterzeichnende(n), bin/sind mir der Gefahren vollständig bewusst, welche die Ausübung von allen AMF/FIA/FIM/FIM-Europe-Motorsportarten beinhaltet, sei es während Trainingsläufen oder während des tatsächlichen Wettkampfes. Ich/wir erkenne/n, dass mit der Anstrebung ausgezeichneter Leistungen ein Risiko verbunden ist, welches darin besteht, dass die physischen Fähigkeiten bis zum absoluten Limit erstreckt werden müssen. Ich/wir weiß/wissen und akzeptiere/n, dass mit der Ausübung des Motorsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Diese Gefahren bestehen in allen Bereichen, die mit der Sportausübung verbunden sind, vor allem im Wettbewerbs- und Trainingsbereich, insbesondere aus den Umweltbedingungen, Mängel an den technischen Ausrüstungen, atmosphärische Einflüssen sowie aufgrund natürlicher oder künstlicher Hindernisse oder auch Fahrfehlern oder Besonderheiten der Streckenführung. Ich/wir bin/sind mir/uns bewusst, dass gewisse Abläufe nicht immer vorausgesehen oder unter Kontrolle gehalten und daher auch nicht ausgeschaltet oder durch Sicherheitsvorkehrungen präventiv verhindert werden können.
2. RISIKOBEREITSCHAFT, HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Ich/wir muss/müssen selbst beurteilen, ob die Renn- oder Trainingsstrecke nach den gegebenen Verhältnissen nicht zu schwierig ist. Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir offensichtliche Sicherheitsmängel unverzüglich den Stewards melden werde/n bzw. darauf, wie auch in den Sportbestimmungen vorgesehen, reagieren werde/n. Durch die Durchführung der Veranstaltung anerkenne/n ich/wir Eignung und Zustand der Strecke. Für die von mir/uns verwendete Ausrüstung, sowie die Organisation der Veranstaltung, bin ich/sind wir selbst verantwortlich. Ich/wir anerkenne/n, dass es nicht der Verantwortung der AMF bzw. derer Offiziellen unterliegt, meine/unsere Ausrüstung/Streckenbedingungen und Streckeneinrichtungen zu prüfen oder zu überwachen. Ich verzichte für mich/uns und meine/unsere Rechtsnachfolger auf sämtliche Ansprüche, welcher Art auch immer, daher auch auf Ansprüche aus Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die mir/uns im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Trainings oder Rennen gegen die AMF, deren Offizielle, den Fahrern oder den Rennstreckenhalter im Schadensfall zustehen könnten. Ich/wir verzichten auf den Ersatz von vorhersehbaren oder mit der Sportausübung verbundenen typischen Schäden, sowie auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem typischen Sportrisiko. Dies alles auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der handelnden Personen. Im Gegenzug bin ich/sind wir informiert, dass ich/wir für unsere Veranstalter-Tätigkeit, eine Haftpflichtversicherung laut den gestzlichen und aktuell gültigen AMF-Versicherungsbestimmungen zu den Mindestdeckungssummen von € 10.000.000,- abgeschlossen haben.
3. SCHIEDSVEREINBARUNG: a) Alle Streitigkeiten zwischen dem Lizenznehmer, dessen beauftragtem Vertreter und der AMF bzw. deren Offiziellen aus Schadensfällen (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit Motorsportveranstaltungen, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden. b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein. c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen. d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt, wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt. e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert, ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffene Schiedsrichter abzuberufen. f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhalts erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen. g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen. h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden. i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.
4. Information für AMF-Veranstalter, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. https://www.austria-motorsport.at/datenschutz

5. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
 
Nachhaltigkeit
Als gemeinsames starkes Zeichen für Teilnehmer:innen und Besucher:innen werden Veranstalter von AMF-genehmigten Bewerben gebeten, ihre Veranstaltungen wo möglich nachhaltig zu gestalten:
Erreichbarkeit Veranstaltungsort: mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Rad, zu Fuß in Drucksorten und Websites angeben
Fahrgemeinschaften:  Bildung von Fahrgemeinschaften unter den Teilnehmern und Besuchern anregen und fördern
Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten:  wann immer möglich
Vegetarische und vegane Optionen:  mindestens ein vegetarisches oder veganes Gericht, falls Verpflegung angeboten wird
Fairer Handel: wenn nicht regional verfügbare Lebensmittel eingesetzt werden, dann aus fairem Handel
Abfallvermeidung: Vermeidung von Abfall durch Nutzung von Mehrweggeschirr und -besteck
Verpackungen: Verzicht auf Getränkedosen, Plastikflaschen und Einmalportionsverpackungen
Abfalltrennung:  konsequente Abfalltrennung vor Ort
Gemeinsam können wir einen großen Beitrag zum Umweltschutz leisten und die Zukunft des Motorsports nachhaltig gestalten und sichern.
 

Um eine Motorsportveranstaltung in der Praxis bestmöglich umzusetzen, sind folgende Zeitabläufe vorgesehen:

  • Kalenderanmeldung: Mitte August bis Anfang Oktober des Jahres vor der geplanten Veranstaltung. Zu diesem Zeitpunkt werden die Motorsportveranstaltungen des nächsten Jahres erfasst (vor allem geplante ÖM-Läufe und internationale Veranstaltungen – WM- und EM-Läufe sind bereits im ersten Halbjahr anzumelden). Die Anmeldung erfolgt online über http://www.austria-motorsport.at
  • Kalendersitzung: Um etwaige Terminkollisionen abzuklären stimmen Veranstalter im September/Oktober in der sog. Kalendersitzung online ihre Termine nochmals ab. Im Rahmen dieses Meetings können die Veranstalter auch gemeinsame Ideen oder Motorsport-Projekte entwickeln. 
  • Arbeit mit dem „neuen“ Motorsport-Kalender: Von Ende September bis Mitte November erarbeiten die Fachkollegien der AMF die Reglements für das kommende Jahr und erstellen auf Basis der Meldungen in den Motorsport-Kalender die Österreichischen Staatsmeisterschaften.
  • Veröffentlichung des Motorsportkalenders: Im Dezember wird der Österreichische Motorsportkalender für die nächste Saison veröffentlicht und die Sportler können die Termine für ihre Meisterschaften einsehen. Zu diesem Zeitpunkt spätestens müssen internationale Veranstaltungen auch an die Weltverbände FIA bzw. FIM gemeldet werden. Diese Internationalen Kalender werden von der FIA und FIM mit Jahresende veröffentlicht.
  • Bestätigung der Veranstaltungen: Ende Jänner werden die Bewerbe fixiert.
  • Rennstrecken: Ende Februar werden von den Streckenkommissaren der AMF auf Basis des Österreichischen Motorsportkalenders die Rennstrecken besprochen. Es wird abgeklärt, welche neue Rennstrecken zu begutachten sind und auch welche Änderungen an bestehenden Strecken von den Veranstaltern geplant sind. Falls erforderlich, werden Sie dann um einen Besichtigungstermin Ihrer Rennstrecke ersucht. Seitens AMF werden anschließend Streckenkommissar, Fahrervertreter usw. informiert. Dazu wird immer ein Streckenplan, im Maßstab 1:1000 oder genauer, in zweifacher Ausführung benötigt. Sobald die Rennstreckenbegutachtung erfolgt ist und die Sicherheitskriterien gemeinsam festgesetzt sind, wird Ihnen das sogenannte Rennstreckenprotokoll übermittelt, dass Sie als Grundlage beim behördlichen Genehmigungsansuchen vorlegen können. Dieses ist grundsätzlich 3 Jahre gültig. In diesem Protokoll sind u.a. die Mindestanzahlen der Sicherheitskräfte (Feuerschutz, Notärzte, Rettungsfahrzeuge usw.) aber auch die Anzahl und Standplätze der Streckenposten vermerkt. Für einzelne Disziplinen ist eine Strecken-/Bahnlizenz erforderlich.
  • Ausschreibung: Wenn Sie die Ausschreibung für die Veranstaltung entworfen haben (für ÖM-Läufe gibt es dazu z.B. einfache Standardvorlagen), bitten wir Sie, uns diese zu übermitteln (spätestens 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn). Wir stimmen mit Ihnen die Details ab um Unklarheiten zu vermeiden und genehmigen danach Ihre Ausschreibung. In dem folgenden Genehmigungsschreiben, sind auch AMF-Stewards und AMF Scrutineers mit Kontaktdaten angeführt. Bitte setzen Sie sich mit den Offiziellen in Verbindung, um die Einsätze und erforderlichen Unterlagen im Vorfeld abzustimmen.
  • Kosten: Neben Kalendergebühren sowie Kosten für eine eventuelle Streckenabnahme sind noch Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten für AMF-Offizielle (zumindest ein Steward und ein AMF-Scrutineer, je nach Disziplin) zu kalkulieren.
  • Die Vergütungen für AMF-Offizielle finden Sie im nachfolgenden Dokument aufgeschlüsselt. Diese Kosten werden mit dem Veranstalter direkt vor Ort verrechnet. Bei den Prämien für AMF-Motorsportversicherungen (Veranstalter-Haftpflicht- und Funktionärsunfallversicherung) beachten Sie bitte die unterschiedlichen Kosten je Disziplin. Hinweis: Sie können die Versicherungen analog AMF-Bestimmungen bei der Versicherung Ihres Vertrauens abschließen – das Angebot der AMF steht für Sie ebenfalls bereit.

Sportrechtliche Bestimmungen - Vergütung AMF-Offizielle


Eva Nebenmayer

Stellvertretende Generalsekretärin
Ansprechpartnerin für AMF-Veranstalter, Kalender & Planung nationale Bewerbe, FIA, FIM, AMF-RaceCard Events und lizenzfrei

Sie planen eine Motorsportveranstaltung

Gerne können Sie mich während unserer Bürozeiten telefonisch kontaktieren bzw. jederzeit alle Ihre Unterlagen  schicken!
Mo. - Do. 09:00 - 12:00 und
13:00 - 16:00
Fr. 09:00 - 12:00 und
13:00 - 14:00