AMF-RaceCard | zum Vergleich: AMF Lizenz | |
Kosten | Versicherungsprämie € 65,00 Jahr |
nur Versicherungsprämie € 96,00 Jahr € 21,00 Veranstaltung |
Dauerinvalidität linear | € 12.000,00 | € 25.000,00 |
Heilkosten | € 15.000,00 | € 20.000,00 |
Rückholkosten (inkl. Hubschraubertransport) |
€ 7.500,00 | € 12.500,00 |
Todesfall | --- | € 20.000,00 |
keine ärztliche Voruntersuchung | ärztliche Voruntersuchung |
Die RaceCard der AMF ist eine Unfall-Versicherung und wurde für den Breitensport konzipiert.
Die RaceCard ist keine Lizenz, sondern sichert AMF-Hobbyportler:innen in den Bereichen Karting, Motorrad, Gleichmäßigkeit, Drift und Slalom ab.
Unsere AMF-RaceCard ist ausschließlich bei nationalen RaceCard Veranstaltungen gültig die im RaceCard Kalender unter Events auf unserer Homepage gelistet sind!
Bitte beachten Sie, vor Ort ist bei den Veranstaltungen keine RaceCard Ausstellung vorgesehen! Beantragen Sie Ihre AMF-RaceCard daher unbedingt rechtzeitig!
Bald geht es in die neue Saison 2025!
Viele Fahrer:innen befinden sich schon in den Startlöchern, die Antragstellung wird ab Mitte Dezember möglich sein.
Persönliche RaceCard Abholung im AMF-Sekretariat ist Montag bis Freitag (werktags) von 09:00 - 13:00 Uhr möglich!
Erreichbarkeit und Kontakt
Sie können uns gerne von Montag bis Freitag telefonisch kontaktieren! +43 1 71199 33000
Montag-Donnerstag
9:00-17:00 Uhr
Freitag
9:00-13:00 Uhr
In dringenden Fällen und nach vollständiger Übermittlung aller Unterlagen im Online Bereich, können wir Ihnen (außerhalb unserer Öffnungszeiten) anbieten, eine Abholung am ÖAMTC Stützpunkt in der Baumgasse in 1030 Wien zu organisieren.
Häufig gestellte Fragen rund um die Race Card
Die AMF-RaceCard wird online im Login-Bereich beantragt. Nachdem das AMF-Sekretariat alle Dokumente kontrolliert hat, erhalten
Sie eine Rechnung per E-Mail.
Unabhängig der Disziplin darf man mit einer österreichischen Motorsportlizenz an einer RaceCard Veranstaltung teilnehmen.
Hobby-Motorsportler:innen im Karting-, Motorrad-, Gleichmäßigkeits-, Drift- und Slalomsport können bei RaceCard-Veranstaltungen
teilnehmen und diesen Versicherungsschutz für ihre Sportaktivitäten nutzen.
Veranstalter können über ihren AMF-RaceCard Status das Unfallrisiko für ihre Sportler:innen unkompliziert absichern und dies auch den Behörden vorlegen. Für einen umfassenden Versicherungsschutz auch für Veranstalter empfiehlt die AMF eine Haftpflicht- und Funktionärsunfallversicherung abzuschließen.
AMF-Lizenznehmer:innen können an AMF-RaceCard-Bewerben ebenfalls an den Start gehen, d.h. ihre (umfangreichere) Lizenzunfallversicherung ist für diese Rennen aufpreisfrei gültig.
Veranstalter können über ihren AMF-RaceCard Status das Unfallrisiko für ihre Sportler:innen unkompliziert absichern und dies auch den Behörden vorlegen. Für einen umfassenden Versicherungsschutz auch für Veranstalter empfiehlt die AMF eine Haftpflicht- und Funktionärsunfallversicherung abzuschließen.
AMF-Lizenznehmer:innen können an AMF-RaceCard-Bewerben ebenfalls an den Start gehen, d.h. ihre (umfangreichere) Lizenzunfallversicherung ist für diese Rennen aufpreisfrei gültig.
Motorsportbewerbe für Hobbysportler mit AMF-RaceCard-Unfallversicherung auf vom Veranstalter mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen
ausgestatteten Rennstrecken.
Diese Bewerbe sind offen für AMF-RaceCard Inhaber und AMF-Lizenznehmer; der Veranstalter kann auch Fahrer ohne AMF-Versicherung zulassen.
Diese Bewerbe sind offen für AMF-RaceCard Inhaber und AMF-Lizenznehmer; der Veranstalter kann auch Fahrer ohne AMF-Versicherung zulassen.
Veranstalter registrieren sich online auf der AMF-Homepage und melden bei der AMF einen AMF-RaceCard-Bewerb (z.B. Motocross,
Karting, Motorradrennsport, Drift, Gleichmäßigkeit, Slalom, Supermoto, Trial.) an, ihr Bewerb wird in den AMF-RaceCard Kalender
aufgenommen und veröffentlicht.
AMF-RaceCard-Bewerbe können auch Trainingstage oder z. B. Rahmen-Läufe im Rahmen von Österreichischen Staatsmeisterschaftsveranstaltungen sein.
Der Veranstalter übermittelt seine Unterlagen zur Information an die AMF.
AMF-Haftpflichtversicherung- und Funktionärsunfallversicherungsangebot der AMF können von AMF-RaceCard-Veranstaltern genützt werden; in jedem Fall empfiehlt die AMF dringend die Absicherung dieser Risiken.
Die Rennstrecken verfügen entweder über ein AMF-Streckenprotokoll oder der Veranstalter übermittelt seinen Streckenplan und gibt seinen Sicherheitsverantwortlichen bekannt, der seine Sicherheitseinrichtungen auf der Strecke (z. B. müssen Streckenposten in Sichtverbindung stehen), die medizinische Versorgung, die Sicherheitskleidung der Sportler und die Fahrzeugsicherheit überprüft.
Eine medizinische Erstversorgung an der Strecke durch Notarzt und/oder Rettungswagen (RTW) mit Fahrer und Rettungs(Notfall-)Sanitäter und/oder Rettungshubschrauber, etc., ist vorzusehen. Ein Notarzt muss zumindest rasch erreichbar und im Vorfeld über die Veranstaltung informiert sein.
AMF-RaceCard-Bewerbe können auch Trainingstage oder z. B. Rahmen-Läufe im Rahmen von Österreichischen Staatsmeisterschaftsveranstaltungen sein.
Der Veranstalter übermittelt seine Unterlagen zur Information an die AMF.
AMF-Haftpflichtversicherung- und Funktionärsunfallversicherungsangebot der AMF können von AMF-RaceCard-Veranstaltern genützt werden; in jedem Fall empfiehlt die AMF dringend die Absicherung dieser Risiken.
Die Rennstrecken verfügen entweder über ein AMF-Streckenprotokoll oder der Veranstalter übermittelt seinen Streckenplan und gibt seinen Sicherheitsverantwortlichen bekannt, der seine Sicherheitseinrichtungen auf der Strecke (z. B. müssen Streckenposten in Sichtverbindung stehen), die medizinische Versorgung, die Sicherheitskleidung der Sportler und die Fahrzeugsicherheit überprüft.
Eine medizinische Erstversorgung an der Strecke durch Notarzt und/oder Rettungswagen (RTW) mit Fahrer und Rettungs(Notfall-)Sanitäter und/oder Rettungshubschrauber, etc., ist vorzusehen. Ein Notarzt muss zumindest rasch erreichbar und im Vorfeld über die Veranstaltung informiert sein.
Die Altersgrenzen für AMF-RaceCard-Inhaber orientieren sich an den disziplinenbezogenen Richtlinien (Grundregel: kein Höchstalter
definiert; untere Altersgrenze: im betreffenden Reglement minus 1 Jahr).
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen die Sportler:innen Sicherheitskleidung tragen, dies wird durch den Sicherheitsverantwortlichen überprüft (vor allem Helme, Augenschutz, Handschuhe, Overalls, Schutzkleidung gemäß Disziplinenreglement, Fahrzeugsicherheit).
Bei Unfällen protokolliert der Veranstalter diese Zwischenfälle und gibt der Versicherung über die AMF die Vorfälle bekannt. Die Fahrer melden ihre Ansprüche über die AMF an die Versicherung.
Es ist kein Einsatz von AMF-Offiziellen am Veranstaltungsort vorgesehen – die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Auf Anfrage des Veranstalters oder auf Initiative der AMF können aber jederzeit AMF-Offizielle beratend eingesetzt werden. Bei Sicherheitsproblemen haben diese aktiv zu werden.
AMF-RaceCard Events wurden ausschliesslich für österreichische Veranstalter konzipiert.
Fahrerlizenzen ausländischer Föderationen gelten bei AMF-RaceCard Veranstaltungen grundsätzlich nicht.
Die AMF erlässt in Abstimmung mit den Veranstaltern Richtlinien für AMF-RaceCard Bewerbe.
Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen die Sportler:innen Sicherheitskleidung tragen, dies wird durch den Sicherheitsverantwortlichen überprüft (vor allem Helme, Augenschutz, Handschuhe, Overalls, Schutzkleidung gemäß Disziplinenreglement, Fahrzeugsicherheit).
Bei Unfällen protokolliert der Veranstalter diese Zwischenfälle und gibt der Versicherung über die AMF die Vorfälle bekannt. Die Fahrer melden ihre Ansprüche über die AMF an die Versicherung.
Es ist kein Einsatz von AMF-Offiziellen am Veranstaltungsort vorgesehen – die Verantwortung liegt beim Veranstalter. Auf Anfrage des Veranstalters oder auf Initiative der AMF können aber jederzeit AMF-Offizielle beratend eingesetzt werden. Bei Sicherheitsproblemen haben diese aktiv zu werden.
AMF-RaceCard Events wurden ausschliesslich für österreichische Veranstalter konzipiert.
Fahrerlizenzen ausländischer Föderationen gelten bei AMF-RaceCard Veranstaltungen grundsätzlich nicht.
Die AMF erlässt in Abstimmung mit den Veranstaltern Richtlinien für AMF-RaceCard Bewerbe.