INFORMATIONEN FÜR Genehmigungsbehörden


Für regionale und lokale Genehmigungsbehörden von Motorsportveranstaltungen haben wir, Austria Motorsport, relevante Informationen zusammengetragen. Auf dieser Seite finden Sie die offiziellen Reglements des österreichischen Motorsports, Termine und Ihre Anprechpartner:innen in der AMF.


Genehmigung einer Motorsportveranstaltung


Organisations- und Veranstalterteams von Motorsportbewerben in Österreich wenden sich für die motorsportliche Genehmigung der Veranstaltung an die Austrian Motorsport Federation. Diese wird die Veranstaltung gemäß nationalen und internationalen Richtlinien genehmigen und im offiziellen Motorsportkalender der AMF führen.
AMF-Genehmigungen betreffen ausschließlich den sportlichen bzw. sportrechtlichen Aspekt der Veranstaltung und setzen eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Genhmigungsbehörde voraus. Die AMF prüft die Streckensicherheit (u.a. durch AMF-Streckenpotokolle dokumentiert), die Einhaltung der jeweiligen Reglements der betreffenden Motorsportdisziplin sowie geeignete und ausreichende Versicherungen für Sportler:innen (Unfallversicherung)  und Veranstaltungsorganisation (Haftpflichtversicherung) innerhalb ihres Genehmigungsprozesses und überwacht den sportlichen Ablauf der Veranstaltung durch AMF-Offizielle.
WICHTIG: Die AMF unterscheidet zwischen einerseits nationalen und internationalen Bewerben und andererseits Breitensportbewerben. Letzere sind durch die mehrheitliche Teilnahme von Hobbysportler:innen charakterisiert und durchlaufen in der AMF einen einfacheren Genehmigungsprozess als (höherrangige) Prädikatsveranstaltungen (z.B. Staatsmeisterschaften, Cups, AMF-Serien, Europameisterschaften oder Weltmeisterschaften, immer im nationalen Motorsportkalender geführt).

 
Sie finden die aktuellen und gültigen AMF-Reglements und Sicherheitsbestimmungen auf unserer Website und können auf diese in Ihren behördlichen Veranstaltungsgenehmigungen verweisen bzw. referenzieren.
Die Expert:innen von Austria Motorsport stehen den zuständigen Genehmigungsbehörden für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

  • nationale Reglements
  • Auto
  • Motorrad
  • Kart
  • Kleinslalom, Kartings, Motocross
  • Ausschreibungen
  • Grundreglements
  • AMF-Bestimmungen
  • Arzt / Feuerwehr
  • Bahnlizenzen
  • AMF-Strecken
  • Veranstalterhaftpflicht
  • Unfallversicherung Sportler:innen
  • Deckungshöhen
  • Mindestanforderungen


Information für Genehmigungsbehörden

  • Die Dachverbände für Automobil- (FIA) und Motorradsport (FIM) als internationale, qualifizierte sportliche Vertretungen für die Umsetzung des Sportgesetzes und für die Kontrolle des Motorsports, haben in Österreich den ÖAMTC als nationale Vertretung anerkannt.
  • Der ÖAMTC hat die Austrian Motorsport Federation (AMF) zur Durchsetzung von Sportgesetzen und als oberste Sportinstanz (Sporthoheit) für den Motorsport in Österreich eingesetzt.
  • Den von der AMF erlassenen nationalen Sportgesetzen sind alle in Österreich bestehenden automobil- und motorradsportlichen Vereinigungen unterworfen und verpflichtet, deren Bestimmungen bei den in Österreich stattfindenden offiziellen Motorsportveranstaltungen einzuhalten.
  • In Österreich muss der Veranstalter bzw. die Veranstalterin eines Motorsportwettbewerbes, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen der AMF, Inhaber:in einer AMF-Veranstalterlizenz sein und die betreffende Veranstaltung bei der AMF registrieren. Damit ist diese im offiziellen Österreichischen Motorsportkalender gelistet.
  • Die AMF erteilt eine Veranstaltungsgenehmigung, wenn die im Sportgesetz festgehaltenen Kriterien und die anzuwendenden sportlichen und technischen Regularien der FIA, FIM, FIM-Europe und, wo anwendbar, jene der AMF (z.B. in der Veranstaltungsausschreibung und/oder den AMF-Streckenprotokollen) erfüllt sind.
  • Wo auch immer ein Wettbewerb stattfindet (auf einer Straße, einer Rennstrecke oder einer anderen reservierten Fläche), wird von der AMF keine Veranstaltungsgenehmigung erteilt, bis von den zuständigen lokalen und regionalen Behörden die entsprechende Erlaubnis erteilt wurde oder sich die Organisation bereits im Genehmigungsprozess mit der zuständigen Behörde befindet.
  • In Österreich muss der Veranstalter eines Wettbewerbes, entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen der AMF, den eingesetzten Sportkommissar:innen die behördliche Veranstaltungsgenehmigung vorlegen, da andernfalls eine vorher erteilte Genehmigung der AMF ungültig wird.
  • Das AMF-Sportgesetz finden Sie hier

Ansprechpartner:innen für Behörden zur Genehmigung einer Motorsportveranstaltung:

Eva Nebenmayer

Stellvertretende Generalsekretärin
Veranstalter und Kalender: FIA, FIM, FIM Europe Bewerbe / nationale, AMF-RaceCard und lizenzfreie Bewerbe / Veranstalterversicherungen

Mag. Michael Fehlmann

Generalsekretär