Lizenzunfallversicherung
(Pol.Nr. 2610/002587-8)
Die Besitzer von österreichischen Fahrerlizenzen der AMF sind automatisch und mindestens zu den folgenden Summen versichert:(Pol.Nr. 2610/002587-8)
Die Besitzer von österreichischen Fahrerlizenzen der AMF sind automatisch und mindestens zu den folgenden Summen versichert:Deckungssummen in € | Schadensfall |
20.000,00 | bei Unfalltod |
25.000,00 | im Fall dauernder Invalidität |
20.000,00 | für Heilkosten (inkl. Kosten von Sonderklasse) |
15.000,00 | für Bergungskosten |
12.500,00 | für Rückholkosten |
Deckungssumme in € |
Schadensfall |
35.000,00 | bei Unfalltod |
70.000,00 | für den Fall dauernder Invalidität |
7.000,00 | für Heilkosten inkl. Kosten von Sonderklasse) |
15.000,00 | für Bergungskosten |
Schadensfall | Leistung |
eines Armes ab Schultergelenk | 70 % |
eines Armes bis oberhalb des Ellbogens | 65 % |
eines Armes unterhalb des Ellbogengelenks oder einer Hand | 60 % |
eines Daumens | 20 % |
eines Zeigefingers | 10 % |
eines anderen Fingers | 5 % |
eines Beines bis über die Mitte des Oberschenkels | 70 % |
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels oder eines Fußes | 50 % |
einer großen Zehe | 5 % |
einer anderen Zehe | 2 % |
bei völligem Verlust der Sehkraft beider Augen | 100 % |
bei völligem Verlust der Sehkraft eines Auges | 35 % |
sofern jedoch die Sehkraft des anderen Auges vor dem Versicherungsfall bereits verloren war | 65 % |
bei völligem Verlust des Gehörs beider Ohren | 60 % |
bei völligem Verlust des Gehörs eines Ohres | 15 % |
sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt des Versicherungsfalls bereits verloren war |
45 % |
bei völligem Verlust des Geruchsinns | 10 % |
bei völligem Verlust des Geschmacksinns | 5 % |