Der ÖAMTC/AMF verwendet in seinen Informationen zum Datenschutz auf dieser Website die Begrifflichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Damit diese Informationen für alle nutzenden Personen leicht lesbar und verständlich sind, dürfen wir vorab die verwendeten
Begrifflichkeiten kurz erläutern.
Personenbezogene Daten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person
(im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Beispiele: Lizenznummer, Name, Adresse, Geburtsdatum, KFZ-Fahrgestellnummer
Verarbeitung
„Verarbeitung“ ist jeder ausgeführte Vorgang oder Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben,
das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die
Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die
Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Beispiele: Speichern von Fahrzeugdaten im Rahmen der Wagenpasserstellung;
Änderung der Postadresse eines Kunden nach einem Umzug im EDV-System der AMF.
Einschränkung der Verarbeitung
„Einschränkung der Verarbeitung“ ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung
einzuschränken. Beispiele: Belegdaten einer Kaufüberprüfung dürfen nur mehr für Archivzwecke (gesetzliche Aufbewahrungsfrist)
gespeichert werden.
Profiling
„Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen
Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere,
um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit,
Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Beispiele: Auswertungen
für zielgruppenorientierte Marketingmaßnahmen
Pseudonymisierung
„Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die betroffene Person ohne Hinzuziehung
zusätzlicher Informationen nicht mehr identifiziert werden kann. Beispiele: Bearbeitung von Datensätzen ohne Name, Adresse,
Geburtsdatum, jedoch mit der Lizenznummer; d.h. Zuordnung wäre nur über die Lizenznummer möglich.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Ein „Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder
gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Beispiele: ÖAMTC,
ÖAMTC Fahrtechnik GmbH, Sozialversicherungsträger
Auftragsverarbeiter
„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene
Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Beispiele: Druckerei im Rahmen des Druckes des Mitgliedermagazins
Empfänger
Ein „Empfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene
Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Beispiele: Kooperationspartner,
Finanzamt, anderer Motorsportverband in Europa
Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person,
dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen
oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Beispiele: Finanzamt, Sozialversicherungsträger,
Kooperationspartner
Betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogenen Daten von einem
Verantwortlichen verarbeitet werden. Beispiele: Mitglieder, Kunden, Interessenten, Nutzer
Einwilligung
Eine „Einwilligung“ ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich
abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene
Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Beispiele:
Einwilligung für den Newsletter-Erhalt, Einwilligung für Werbe-E-Mails