d) Wertung:
Sofern bei AMF-Bewerben nicht ausdrücklich alle oder eine bestimmte Zahl von Veranstaltungen gewertet werden, gilt folgende
Streichpunkteregelung:
Bei drei zu wertenden Läufen werden alle Ergebnisse berücksichtigt. Bei drei bis elf zu wertenden Läufen werden die besten
Ergebnisse aus der Hälfte dieser Läufe (aufgerundet), vermehrt um ein weiteres bestes Ergebnis, berücksichtigt. Bei zwölf
oder mehr zu wertenden Läufen wird die Hälfte der besten Ergebnisse (aufgerundet), vermehrt um zwei weitere beste Ergebnisse
(aufgerundet), berücksichtigt. Als „zu wertender Lauf“ gilt jeder, bei dem wenigstens ein für den betreffenden AMF-Bewerb
(jeweilige Klasse/Gruppe) wertbarer Teilnehmer am Start war (also auch jener Lauf, bei dem wegen Nichterreichens der Mindeststarterzahl
keine Meisterschaftspunkte vergeben werden können). Als Streichpunkte können auch Nullpunkte-Ergebnisse herangezogen werden,
die aus der Nichtteilnahme des betreffenden Fahrers resultieren (nicht jedoch wenn Nullpunkte-Ergebnisse durch einen rechtskräftig
mit Disqualifikation oder Enthebung geahndeten Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen begründet sind).
Im Falle eines Punktegleichstandes (ex aequo) ist die höhere Zahl aller ersten Plätze, sodann die aller zweiten Plätze usw.
(bis zum letzten Platz in den Punkterängen) heranzuziehen, wobei hier ausschließlich die Platzierungen aus der jeweiligen
Hauptwertung eines Bewerbes berücksichtigt werden. Ergibt sich solcherart keine Differenzierung, ist die höhere Zahl allfälliger
Streichpunkte maßgeblich. Ist auch dann noch keine Differenzierung möglich, wird der AMF-Prädikatstitel dem Fahrer zuerkannt,
der den letzten wertbaren Lauf zu dem entsprechenden Bewerb gewonnen hat, bzw. bei Disziplinen mit Einzelstart dem Fahrer,
der bei der letzten wertbaren Veranstaltung zu diesem Bewerb, die bessere Gesamtzeit erreicht hat. Sollte im Klassement der
einzelnen Meisterschaftsläufe ein Gleichstand (ex aequo) vorliegen, so werden mangels anderslautender Regelung in der betreffenden
Veranstaltungsausschreibung die Meisterschaftspunkte addiert und zu gleichen Teilen geteilt.
Falls das betreffende Reglement oder die betreffende Veranstaltungsausschreibung keine anderslautende Regelung enthält, gilt
hinsichtlich der Wertung einer abgebrochenen Veranstaltung folgendes: Es müssen mindestens 50 % der vorgeschriebenen Zeit
(oder der Distanz) im Falle des Abbruchs einer Veranstaltung zurückgelegt worden sein, damit diese für den betreffenden AMF
-Bewerb gewertet werden kann.
Falls das betreffende Reglement keine anderslautende Regelung enthält, gelangen bei allen jenen AMF-Bewerben, die für einzelne
Klassen (und/oder Divisionen, Kategorien, Wertungsklassen) gesonderte Wertungen und gesonderte Titel vorsehen, diese Titel
nur an jene Klassen-(und/oder Divisions-, Kategorie-, Wertungsklassen-)Sieger zur Vergabe, die mindestens zwei erste Plätze
oder das entsprechende Punkteäquivalent in ihrer Klasse (und/oder Division, Kategorie, Wertungsklasse) errungen haben.
e) Technische Regelwidrigkeiten:Ein rechtskräftig mit Disqualifikation oder Enthebung geahndeter Verstoß gegen die für das betreffende Fahrzeug geltenden
technischen Bestimmungen, wird für den Fahrer und auch Beifahrer in der Wertung wie folgt berücksichtigt:
- Beim ersten Verstoß in der laufenden Saison werden keine Punkte vergeben.
- Beim zweiten Verstoß in dieser Saison erfolgt die Streichung aus der betreffenden AMF-Wertung.
Dasselbe gilt, wenn eine Überprüfung des Fahrzeuges nicht ermöglicht wurde. Handelt es sich jedoch um einen rechtskräftig
nur mit Verwarnung oder Geldstrafe geahndeten Verstoß gegen die technischen Bestimmungen, tritt diese Folge nur dann ein,
wenn die Eigenschaft oder Veränderung, welche die Regelwidrigkeit bildet, geeignet war, dem Fahrzeug einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Fahrzeugen zu verschaffen, und zwar auch dann, wenn dieser Wettbewerbsvorteil zufolge des tatsächlichen
Ablaufes der Ereignisse nicht eingetreten ist.f) Mindestteilnehmerzahl:Eine Vergabe von Meisterschaftspunkten erfolgt nur, wenn eine bestimmte, bei den AMF-Bewerben jeweils angeführte Mindestzahl
von Fahrern am Start ist.Bei AMF-Bewerben die „national“ ausgeschrieben sind, gilt folgendes:Wird diese Mindestanzahl erst durch den Start von Fahrern mit ausländischer Lizenz erreicht, gilt für die Punktevergabe die
tatsächliche Platzierung, andernfalls erfolgt Nachrücken der für den betreffenden AMF-Bewerb zu wertenden Fahrer. Dies bedeutet,
dass die für den betreffenden AMF-Bewerb zu wertenden Fahrer nachrücken, es sei denn, die Mindesteilnehmerzahl wird erst durch
Fahrer mit ausländischer Lizenz erreicht; in diesem Fall gilt die tatsächliche Platzierung für die Punktevergabe.Diese Regeln gelten auch bezüglich der Teilnahme von solchen Fahrern mit österreichischer Lizenz, die zwar bei den einzelnen
Läufen zu den betreffenden AMF-Bewerben an den Start gehen dürfen, aufgrund der eingeschränkten Teilnahmeberechtigung jedoch
für diesen Bewerb nicht wertbar sind.g) Auswertung:Die Auswertung der AMF-Bewerbe erfolgt durch die AMF und ist unanfechtbar.Die Verlautbarung von Zwischenresultaten hat jeweils nur inoffiziellen Charakter.h) One-Make-Series:Die AMF behält sich im Sinne der Nachwuchsförderung und Weiterentwicklung des Österreichischen Motorsports vor, auf Antrag
der jeweiligen AMF-Fachkommission nationale Markenserien (Serien, an denen ausschließlich Fahrzeuge einer bestimmten Type
eines Herstellers teilnahmeberechtigt sind) auszuschreiben und jeweils für eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren unter Wahrung
der geltenden Fristen nach Bestätigung durch das Präsidium der AMF offiziell als AMF-Pokal oder AMF-Meisterschaft auszuloben.