Für welche Fahrzeuge kann der Wagenpass beantragt werden?
- für alle homologierten Fahrzeuge, die über kein amtliches Kennzeichen verfügen
- für alle Fahrzeuge der Gruppen C, D, E1, E2, GTN, H, R, T
- für alle Autocross- und alle Rallycross-Spezialfahrzeuge (für EM-/WM-Teilnahme ist ein FIA-Wagenpass erforderlich)
- für historische Rennfahrzeuge gemäß dem Anhang "K" der FIA (siehe Historischer Wagenpass HTP)
Der Pass gilt 10 Jahre ab dem Ausstellungsjahr und kann anschließend erneuert werden (z.B. Ausstellungsdatum 23.05.2019 – gültig bis 31.12.2029). Ab der Saison 2022 ist für alle Fahrzeuggruppen ein Wagenpass im überarbeiteten Format erforderlich (Austausch bestehender Wagenpässe siehe unten).