Für welche Fahrzeuge kann der Wagenpass beantragt werden?

  • für alle homologierten Fahrzeuge, die über kein amtliches Kennzeichen verfügen
  • für alle Fahrzeuge der Gruppen C, D, E1, E2, GTN, H, R, T
  • für alle Autocross- und alle Rallycross-Spezialfahrzeuge (für EM-/WM-Teilnahme ist ein FIA-Wagenpass erforderlich)
  • für historische Rennfahrzeuge gemäß dem Anhang "K" der FIA (siehe Historischer Wagenpass HTP)

Der Pass gilt 10 Jahre ab dem Ausstellungsjahr und kann anschließend erneuert werden (z.B. Ausstellungsdatum 23.05.2019 – gültig bis 31.12.2029). Ab der Saison 2022 ist für alle Fahrzeuggruppen ein Wagenpass im überarbeiteten Format erforderlich (Austausch bestehender Wagenpässe siehe unten).
 

 
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Rallye seit Saison 2020

Seit der Saison 2020 ist für alle Rallyefahrzeuge der nachfolgend genannten Gruppen/Klassen ein nationaler AMF Wagenpass erforderlich (Fahrzeuge mit einen FIA Wagenpass oder FIA HTP sowie Fahrzeuge mit einem nationalen Wagenpass einer anderen Föderation sind davon nicht betroffen):
A, N, HA, HN, S2000, R-Fahrzeuge, M1, RGT, Dieselfahrzeuge, Kitcars, WRC, OPEN N

Achtung: Im Rallyesport ist ein Wagenpass ausschließlich mit dazugehöriger Motorsportzulassung (Einzelgenehmigung) gemäß aktueller Aufbaustufe des Fahrzeuges gültig. 




Wie beantrage ich einen AMF Wagenpass?

  • Um einen Wagenpass beantragen zu können, benötigen Sie das passende Wagenpassantragsformular. Dieses können Sie auf der AMF Homepage herunterladen (siehe Downloads rechts) . 
  • Vor Ausstellung des Wagenpasses ist eine Besichtigung des Fahrzeuges durch einen Technischen Kommissar der AMF erforderlich (wird durch das AMF Sekretariat organisiert).
  • Fahrzeugbesichtigungen im Rahmen von Veranstaltungen sind nicht möglich. Bei der Besichtigung muss das Fahrzeug vollständig zusammengebaut sowie das aktuelle Homologationsblatt vor Ort verfügbar sein.
  • Um eine rechtzeitige Ausstellung gewährleisten zu können, müssen Anträge spätestens ein Monat vor dem geplanten Einsatz des Fahrzeuges im AMF-Sekretariat einlangen.
  • Den vollständig ausgefüllten Wagenpassantrag bitte per E- Mail  senden.



Austausch altes auf neues Wagenpassformat

Den bisherigen, alten Wagenpass senden Sie bitte inkl. dem neuen Wagenpassantrag, zwei Fotos vom Fahrzeug (schräg vorne, schräg hinten) und einen Scan des Käfig- sowie Tankzertifikats an das Sekretariat der AMF.  Im Falle von Unklarheiten oder Änderungen muss das  Fahrzeug von einem AMF-Techniker erneut besichtigt werden. 10 Jahre nach Ausstellungsjahr des Duplikates kann der Wagenpass erneuert werden.



Gebühren 2023

Wagenpass Neu (exkl. Aufwand für Besichtigung, km-Geld für TK) € 207,--
Austausch altes auf neues Format € 48,--
Duplikat eines AMF Wagenpasses € 109,--
Besichtigungsgebühr (exkl. gesetzliches Kilometergeld) € 81,--


Alle Gebühren zuzüglich eventueller Versandkosten.
*Bei Einlangen der Unterlagen innerhalb der letzten 4 Wochen vor geplantem ersten Veranstaltungseinsatz im AMF-Sekretariat


Haben Sie weitere Fragen?

Ing. Philip Lueger

AMF-Technik - Wagenpässe / Homologationsunterlagen
Technische Koordination AMF

Was ist ein FIA HTP ?

Ein FIA HTP (Historic Technical Passport) ist ein Wagenpass für historische Fahrzeuge. Bei vielen Motorsportverstaltung kann ausschließlich mit einem FIA HTP gestartet werden, diese Information finden Sie immer in der dazugehörigen Veranstaltungsausschreibung. Der FIA HTP ist sowohl im In- als auch im Ausland gültig.
 

Gültigkeitsdauer

Alle neu ausgestellten HTPs, bzw. Erneuerungen haben  eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Diese Bestimmung gilt rückwirkend auch für alle 2014 bereits erfolgten Erneuerungen, welche noch die kürzere 5-Jahres Frist eingetragen haben, eine Änderung der ersten Seite des HTP ist nicht notwendig! Auch alle HTPs, die vor 2014 ausgestellt wurden, laufen rückwirkend ab.


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Wie beantrage ich einen FIA HTP?

  • Um einen Wagenpass beantragen zu können, benötigen Sie das Antragsformuar. Dieses können Sie auf der AMF Homepage herunterladen (siehe Downloads links). 
  • Den vollständig ausgefüllten Antrag sowie das ausgefüllte "Application Form" bitte per E-Mail  an  senden.
  • Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt (Bilder müssen exakt den Vorganben der FIA entsprechen), wird er an einen Technischen Kommissar weitergleiter, der das Fahrzeug überprüft und mit dem Antrag vergleicht.
  • Danach wird der Antrag an die FIA weitergeleitet. Teilweise hat die FIA diverese Anmerkungen zu dem Fahrzeug und sendet den Antrag, mit ensprechenden Änderungswünschen, zurück, die senden wir wiederum an Sie retour.
  • Nicht vollständig oder offensichtlich falsch ausgefüllte Anträge können nicht an die FIA weitergeleitet werden und dadurch kann sich die Bearbeitungszeit (die durchschnittlich bei 3 Wochen liegt) entsprechend verlängern!

Nationaler Historischer Wagenpass

Seit 2019 werden im Bereich der AMF aufgrund der 2014 erfolgten Umstellung des FIA HTP Systems keine nationalen historische Wagenpässe ausgestellt, da diese ausschließlich während der Übergangsphase ausgestellt wurden und daher nicht mehr benötigt werden.

Neue Anträge können daher ab sofort nur für internationale FIA HTP gestellt werden. Die bestehenden Dokumente gelten ab Ausstellungsjahr 5 Jahre (können nicht verlängert werden) und müssen nach Ablauf der Frist, durch einen FIA HTP, erneuert werden sofern das Fahrzeug weiterhin bei Veranstaltungen eingesetzt werden soll. Bei Bergrennen galt das Jahr 2019 als Übergangsjahr, Fahrzeuge mit einem abgelaufen Nationalen Historischen Wagenpass waren bis Ende 2019 startberechtigt.


Gebühren

Auf Grund der Vorgaben der FIA möchten wir darauf hinweisen, dass die FIA Gebühr in Höhe von € 430,-- sofort mit Einreichung fällig und verrechnet, bzw. im Falle einer Ablehnung des HTP-Antrages nicht rückerstattet wird!

FIA HTP (inkl. FIA Gebühr) € 888,--
Duplikat FIA HTP € 466,--
Ersatz für FIA Barcode auf Fahrzeug € 63,--

Änderung eines HTPs jedes weitere Blatt (inkl. FIA Gebühr)

€ 265,--


Haben Sie weitere Fragen?

Mag. Alexander Letitzki

FIA HTP Beratung & Ausstellung
Kontakt bitte per E-Mail

AMF Wagenkarten

Ein Wagenpass kann für den AMF-Bereich auch als sog. Wagenkarte ausgeführt sein. Diese erfüllt in einzelnen Serien die Funktion eines Wagenpasses und ist nur dort gültig. In der jeweiligen Ausschreibung muss festgehalten sein, ob die Möglichkeit mit Wagenkarte teilzunehmen besteht.

Der Teilnehmer gibt auf dem Formblatt eigenverantwortlich die Daten seines Fahrzeuges an, die zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung entsprechen müssen. Die Technischen Kommissare können jederzeit die Übereinstimmung der Fahrzeuge mit den Angaben der Wagenkarte kontrollieren.

 

AMF Bekleidungskarte

Wenn das gegenständliche Fahrzeug bereits einen Wagenpass besitz, wird im Rahmen der Technischen Abnahme das AMF Bekleidungsblatt benötigt. 


Haben Sie weitere Fragen?


Die Wagenkarten bitte nicht doppelseitig ausdrucken, da der Fahrzeug - und Bekleidungsabschnitt bei Veranstaltungen getrennt  abgelegt werden!

Ing. Philip Lueger

AMF-Technik - Wagenpässe / Homologationsunterlagen
Technische Koordination AMF