Im Artikel FIA Anhang J Art. 253 finden Sie z.B. alle sicherheitstechnischen Vorschriften für Fahrzeuge der Gruppen A/N/RGT.
Für weitere Fahrzeugkategorien wie z.B. formelfreie Fahrzeuge (Art. 277) oder Rallycross (Art.279) gibt es wiederum andere
zutreffende Artikel. Darüber hinaus gelten auch die Nationalen Bestimmungen der AMF wie z.B. im Bereich der Überrollkäfige.Das FIA Reglement für Überrollkäfige sich nach Homologationsjahr des Fahrzeugs. Davon abhängig, kommt entweder der FIA Anhang
J Art 253.8 aus 2016, 2020 oder der aktuelle FIA Anhang J Art 253.8 zur Anwendung. Wichtig - die angeführten Artikel haben
teilweise die gleiche Nummer, aber unterschiedliche Inhalte! Es ist also wichtig, im richtigen Reglementtext nachzulesen!
Bei nicht homologierten Fahrzeugen ist als Homologationsjahr jenes Jahr heranzuziehen, in dem erstmalig ein Wagenpass ausgestellt
wird.
Bestimmungen für Fahrzeuge homologiert vor 2021
- Für Fahrzeuge homologiert vor 2017 gilt der FIA Anhang J Art 253.8 2016:
- Für Fahrzeuge homologiert vor 2021 gilt der FIA Anhang J Art 253.8 2020.
Beide Reglementtexte sind weiterhin auf der FIA Website abrufbar. Die Bestimmungen aus Anhang J 2016 und Anhang J 2020 sind
inhaltlich in den wesentlichen Punkten ident. Gemäß Art. 253.8 aus dem FIA Anhang J 2016 und 2020 gibt es 3 Arten an FIA-zugelassenen
Überrollkäfigen/Zellen:
- Käfige gemäß FIA Bestimmungen („Eigenbaubestimmungen“) – alter Anh. J Art. 253.8.1.a
- Käfige mit ASN-Zertifikat (also einem Zertifikat eines nationalen Motorsportverbands, z.B. DMSB oder RAC Zertifikat) – Art.
253.8.1.b
- Käfige laut Homologationsblatt – Art. 253.8.1.c
Bestimmungen für Fahrzeuge homologiert ab 2021
Für Fahrzeuge homologiert ab 01.01.2021 (sowie nicht homologierte Fahrzeuge, für die ab 2021 erstmals ein Wagenpass ausgestellt
wird) gilt das neue FIA Reglement laut aktuellem FIA Anhang J: es sind nun nur mehr Käfige mit Zertifikat zulässig. Das Zertifikat
kann entweder von einer ASN oder direkt von der FIA ausgestellt werden (vgl. aktueller Anh. J Art. 253.8.1.a bzw. 253.8.1.b).
Die Anforderungen an die Dokumentation in den Zertifikaten sind jedoch wesentlich höher als zuvor, sodass hierfür mehr Vorlaufzeit
und höhere Kosten einkalkuliert werden müssen.
Bestimmungen für Fahrzeuge gemäß FIA Anhang K
Hier variieren die Bestimmungen je nach Baujahrsperiode. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Käfige entweder der Periodenspezifikation
oder den Bestimmungen laut aktuellen Anhang K entsprechen müssen.